Wachstumschancengesetz und E-Rechnung:
Was Unternehmen bis 2025 wissen müssen
Das Wachstumschancengesetz (WtcG), beschlossen am 22. März 2024, bringt wichtige Neuerungen für Unternehmen in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) zur Pflicht für den Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Bürokratie zu verringern und Investitionen zu fördern. Das Gesetz zielt darauf ab, das Steuersystem zu vereinfachen und den Erfüllungsaufwand, insbesondere für kleinere Betriebe, zu reduzieren.
EU-Richtlinien und nationale Umsetzung:
Bereits seit 2020 ist die E-Rechnung im Bereich öffentlicher Aufträge (B2G) verpflichtend. Die Ausweitung auf B2B-Transaktionen folgt einer Initiative der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Diskussionen gibt es noch zu bestimmten Aspekten, wie den Fristen für die Erstellung und Meldung von E-Rechnungen. Zu den geplanten Regelungen gehören:
- Verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen für innergemeinschaftliche Umsätze.
- Erstellung und Übermittlung von E-Rechnungen innerhalb von zwei Tagen nach Leistungserbringung.
- Verbot von Sammelrechnungen und Einführung zusätzlicher Pflichtangaben.
- Einführung eines elektronischen, transaktionsbasierten Meldesystems für innergemeinschaftliche Umsätze bis 2028.
Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht:
Viele kleinere Unternehmen halten an den vertrauten Papierrechnungen fest, weil sie eine Umstellung auf eine neue Methode als mühsam und zeitaufwendig empfinden.
Doch nun ist es an der Zeit umzudenken. Mit der verpflichtenden E-Rechnung ab 2025 im Zuge des Wachstumschancengesetzes sollten Unternehmen die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung erkennen und sich auf den Wandel einlassen.
Neue Definition einer elektronischen Rechnung:
Laut Wachstumschancengesetz ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die im strukturierten und elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und elektronisch verarbeitet werden kann. Alle anderen Rechnungsarten werden als sonstige Rechnungen bezeichnet und sind ab dem 1. Januar 2025 bzw. gemäß der jeweiligen Stichtage der Übergangsregelungen nicht mehr zulässig.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Rechnungen in Deutschland sind klar definiert. Elektronische Rechnungen müssen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der CEN-Norm EN 16931 entsprechen. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass Formate wie XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 diesen Anforderungen genügen. Während das Format der Rechnungen zwischen den Parteien frei vereinbart werden kann, muss es die vollständige Extraktion aller erforderlichen Angaben in ein konformes Format ermöglichen.
Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.
- Bis 31. Dezember 2026: Ende der Übergangsregelung zur Ausstellung von Papierrechnungen oder in sonstigem Format wie PDF. Ausnahmen gelten nur bei Zustimmung des Rechnungsempfängers.
- Bis 31. Dezember 2027: Ende der verlängerten Übergangsfrist zur Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 € und zum Versand im sonstigen elektronischen Format. Ausnahmen für Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von unter 800.000 € gelten nur bei Einverständnis des Rechnungsempfängers.
- Ab 1. Januar 2028: Pflicht zur Einhaltung der neuen Anforderungen bzgl. E-Rechnungen und deren Übermittlung gemäß dem Wachstumschancengesetz.
E-Rechnungen als Chance für Unternehmen
Die Einführung von E-Rechnungen steigert sowohl die Effizienz als auch die Wettbewerbsfähigkeit. Zu den Hauptvorteilen gehören Zeit- und Kostenersparnisse durch Automatisierung, erhöhte Sicherheit und rechtliche Konformität, Umweltfreundlichkeit durch geringeren Papierverbrauch und Wettbewerbsvorteile durch Innovationsbereitschaft.
So bereiten sich Unternehmen bis 2025 vor
Die Einführung der E-Rechnung ist ein wesentlicher Schritt für Unternehmen, um ihre Rechnungsstellung zu digitalisieren und zu optimieren. Die Umstellung erfordert eine Anpassung bestehender Prozesse und die Implementierung geeigneter Softwarelösungen. „Systemschub – powered by Klaes“, ein erfahrener IT-Service aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, bietet umfassende Unterstützung bei diesem Übergang. Von der Auswahl der richtigen E-Rechnungssoftware bis hin zur Schulung der Mitarbeiter, gewährleistet Systemschub eine fehlerfreie und effiziente Implementierung.
Während die Übergangsregelungen Unternehmen noch etwas Zeit verschaffen, empfiehlt es sich, die Thematik zeitnah anzugehen, um die Liquidität zu sichern und Umsätze zeitnah zu realisieren. Ab dem 01.01.2025 wird es für jedes Unternehmen verpflichtend sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Die Einführung einer digitalen Rechnungsverarbeitung und eines revisionssicheren digitalen Archivs sind daher entscheidende Schritte, um den Anforderungen des Wachstumschancengesetzes gerecht zu werden.
Die Crew von „Systemschub“ unterstützt Unternehmen auf diesem Weg und bietet einen Check-up zur E-Rechnungspflicht an, um einen ersten Einblick in die mögliche Umsetzung zu geben. Eine frühzeitige Planung und Vorbereitung der Projekte ist essentiell, um Optimierungspotenziale voll auszuschöpfen und Mitarbeiter von Anfang an einzubeziehen, rät Systemschub. Für weitere Informationen und Unterstützung, kontaktieren Sie Systemschub und nutzen Sie deren Expertise in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
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